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Kieferorthopädie Dr. Clemens Fricke & Dr. Ina Ritschel
Telemediengesetz
Telemediengesetz TMG -
Pflicht für jeden, der im Internet Leistungen anbietet!


Aus dem Gesetzestext:

"§1 Zweck des Gesetzes:
Zweck des Gesetzes ist es, einheitliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten der elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste zu schaffen.
"



Warum ein neues Gesetz?

Die juristische "Grauzone Internet" und die "elektronischen Medien", sollen erfassbar werden. So legt das TDG fest, dass jeder Anbieter eines Dienstes für diesen auch rechtlich zur Rechenschaft gezogen werden soll und kann. Hierzu muss seine Identität für den Internetnutzer eindeutig erkennbar sein.

Gerade im Internet ist Rechtssicherheit unbedingt notwendig, denn gerade hier finden sich ja auch eine ganze Reihe schwarzer Schafe, die versuchen mit zwielichtigen Methoden ahnungslose Internetuser "abzuzocken". Wer dann einem solchen Betrüger aufgesessen ist, hat oft das Nachsehen, weil er nur mit Mühe - oft auch garnicht - die Identität der Anbieter ermitteln kann.
So ist das Teledienstgesetz weitab von jeder öffentlichen Beachtung im Rahmen des Informations- und Kommunikationsdienste Gesetzes im Jahre 1997 in Kraft gesetzt und durch das Elektronischer Geschäftsverkehr Gesetz (EGG) mit Wirkung zum 21. Dezember 2001 in der heute gültigen Fassung in Kraft getreten.

Auch wir geben Ihnen hier unsere Angaben nach TMG bekannt:
Ergänzende Angaben laut Telemediengesetz: