Beihilfeleistungen für rein konservative kieferorthopädische Maßnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine verbeamtete Klägerin beantragte Beihilfe zu den Aufwendungen für eine kieferorthopädische Behandlung. Der VGH Baden-Württemberg gab der Klägerin Recht.
Der VGH Baden-Württemberg hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Erwachsene entgegen landesrechtlichen Vorschriften, die Beihilfeleistungen bei Personen über 18 Jahren nur bei kombinierten kieferchirurgische und kieferorthopädischen Behandlungsmaßnahmen vorsehen, unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise auch für rein konservative kieferorthopädische Maßnahmen Anspruch auf Beihilfeleistungen haben können.
"Ein sehr interessantes Urteil", so Dr. Fricke. "In der Kieferorthopädie in Dortmund ist die CMD-Behandlung ein Spezialgebiet der Praxis. Viele Patienten & Patientinnen kommen zu uns mit großen Schmerzen. Wir empfehlen dann eine Behandlung einer Cranio Mandibulären Dysfunktion (CMD)", erzählt uns Kieferorthopädin Dr. Ina Ritschel.
Die ganzen Bericht: Beamtenrecht: Beihilfefähigkeit kieferorthopädischer Behandlungen, den wir von der Rechtsanwalt-Praxis Köper entnommen haben, können Sie bei Interesse auch gerne unter: https://www.rechtsanwalt-koeper.de/blog/artikel/beihilfe-kieferorthopaedische-behandlung/ nachlesen.
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