Mit Beschluss vom 31. Mai 2011 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg nun verlauten lassen, dass eine Sicherung der Okklusion mittels Einsatzes der
Invisalign Technik im konkreten Fall medizinisch notwendig und wirtschaftlich angemessen war. Hintergrund war der Fall eines Beihilfeberechtigen, der für seinen minderjährigen Sohn
Leistungen der Postbeamtenkrankenkasse für kieferorthopädische Maßnahmen mit Invisalign-Schienen beanspruchte.
Das Gericht bestätigte die Beihilfefähigkeit für das Verfahren unter der Prämisse, dass die geplante Invisalign-Behandlung nicht teurer ist als eine moderne
Multibandbehandlung. Die Postbeamtenkrankenkasse sah sich daraufhin gezwungen, die Kosten der Behandlung inkl. sämtlicher Materialkosten zu tragen.
Damit wurde gerichtlich bestätigt, dass auch Beamte des Bundes, der Länder und der Kommunen einen Anspruch auf tarifliche Erstattung der Kosten dieses
Behandlungsansatzes haben können. Invisalign ist somit nicht mehr nur eine Behandlung für Versicherte von Privaten Krankenkassen.